Durch eine Änderung der Betriebskostenverordnung darf ab 01.07.2024 das Kabelfernsehen nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden. Diese Gesetzesänderung betrifft nur einige Wohnungen, deren Mietverträge vor dem 01.04.2000 geschlossen wurden. Sollten Sie bisher Ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten abgerechnet bekommen haben, entfällt der Betrag von monatlich 18,00 € ab 01.07.2024 in Ihrer Betriebskostenabrechnung. Damit verbunden ist auch die Einstellung des von der ServiceHaus zur Verfügung gestellten TV-Kabelanschlusses. Wer über diese Neuerung hinaus weiterhin Kabel-TV beziehen möchte, kann sich gerne an uns wenden.
Wer bereits einen Einzelnutzervertrag mit der ServiceHaus abgeschlossen hat, kann sich entspannt zurücklehnen.
Ben Katins, Sales Manager
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