Abrechnungen für Heiz- und Wasserkosten zu erstellen ist mit viel Aufwand verbunden. Gleichzeitig müssen die Abrechnungen transparent und rechtssicher sein, um Reklamationen der Mieter*innen zu vermeiden. Wir erledigen diese Aufgabe gerne für Sie – ganz gleich ob Sie Eigentümer von Wohnimmobilien in Mannheim und Umgebung oder Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Sie profitieren dabei von mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung, über die wir als zuverlässiger Partner der GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft verfügen.
Unsere Funkmessgeräte
Der elektronische Heizkostenverteiler HCA E2 von Engelmann ist ein intelligenter Zähler, der die erforderlichen Verbrauchsdaten sicher überträgt und Sie als Teil einer Smart-Metering-Lösung für die Herausforderungen rund um das Thema Energieeffizienrichtline (EED) fit macht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit der Produktreihe Sensostar bietet Engelmann ein breites Spektrum an intelligenten Wärmezählern für moderne Messsysteme. Die Geräte lassen sich flexibel für unterschiedliche Bedarfe einsetzen und nahtlos in Ihre Smart-Metering-Lösungen integrieren.
Wir verbauen die Zähler von Sensostar. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der funktintegrierte elektronische Wasserzähler von Engelmann ist ein zuverlässiges Gerät für alle gängigen Einbaustellen, das sich nahlos in Ihre Smart-Metering-Lösung integrieren lässt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die intelligente Funktechnologie
Voll integrierte Lösung: Mit intelligenter Gateway-Technologie vernetzen wir die gesamte Messtechnik Ihrer Liegenschaft – inklusive Sensoren, Messgeräte und Zähler – und übertragen die gebündelten Daten via Internet, sodass Sie für Abrechnung und Monitoring zur Verfügung stehen.
Gateway-Technologie – Ihre Vorteile
- Unabhängig – Auslesung von Geräten unterschiedlicher Hersteller unabhängig von proprietären Lösungen
- Flexibel – terminierte und ad-hoc-Fernauslesung möglich
- Vorausschauend – Früherkennung von Defekten und Schäden
- Zuverlässig – optimierte Qualität und Verfügbarkeit der Daten durch automatisierten Plausibilitätscheck von Zählerdaten
- Rechtssicher – EED-konforme Auslieferung der Verbrauchsdaten
Zuverlässig und transparent – unser Montage-Service
Sie möchten Ihre Liegenschaft mit moderner Funk-Messtechnik ausstatten? Dann sind Sie wir genau der richtige Ansprechpartner für Sie. In Ihrem Auftrag übernehmen wir die Montage sämtlicher Geräte und stellen Sie Ihnen auf Mietbasis zur Verfügung. Bei der Montage setzen wir dabei auf die Unterstützung unserer erfahrenen und kompetenten Partner-Firmen.
Die Kosten sind für Sie dabei völlig transparent: Unser Angebot zur Gerätemiete umfasst bereits die Installation der Messtechnik mit allem, was dazugehört. So wissen Sie bereits vor der Beauftragung, welche Kosten auf Sie zukommen. Für Sie sind sämtliche Aufwände weitgehend kostenneutral: All unsere Leistungen können im Einklang mit der Heizkostenverordnung auf die Nutzer*innen umgelegt werden.
Bequem und zuverlässig – wir erstellen Ihre Betriebskostenabrechnung
Grundsteuer, Versicherungen, Hausstrom – sowohl für Sie als auch für Ihre Mieter*innen eine Bündelung der Betriebskosten in einer Abrechnung die einfachste und bequemste Lösung. Wir unterstützen Sie dabei: Sie reichen die Gesamtkosten bei uns ein, wir legen Sie auf die Mietparteien um und erstellen Ihnen die komplette Abrechnung, die sie nur noch an Ihre Mieter*innen weiterreichen müssen. Und das alles zu einem fairen und transparenten Festpreis je Kostenart.
Sie haben Interesse an unserem Betriebskosten-Service oder möchten sich zum Thema Betriebskosten beraten lassen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das auf ihre Anforderungen zugeschnitten ist.
Heiz- und Wasserkosten – Häufige Fragen
Welche gesetzlichen Grundlagen bestimmen die Heizkostenabrechnung?
In der Heizkostenverordnung werden der Anwendungsbereich für verbrauchsorientierte Abrechnungen, Verfahren der Abrechnung und Grundsatzanforderungen an Messgeräte geregelt (insbesondere Wärmemengen- und Warmwasserzähler).
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html
Welche Kosten werden grundsätzlich im Rahmen der Heizkostenabrechnung umgelegt?
In der Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung werden die innerhalb einer Abrechnungsperiode (üblicherweise Kalenderjahr) angefallenen Kosten in einer Liegenschaft auf die dort wohnenden Nutzer (sowie ggf. auch Gewerbemieter) verteilt, sofern die Kosten umlagefähig sind. Welche Kostenarten in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung umlagefähig sind, regelt die Heizkostenverordnung in § 7 für Heizung und in § 8 für Warmwasser.
Während Kosten für Grundsteuer, Versicherungen oder Allgemeinstrom meist flächenanteilig auf alle Nutzer verteilt werden, werden verbrauchsabhängige Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf die Nutzer verteilt. Bestandteil dieser Heizkostenabrechnung, die die Nutzer als Anlage zur Betriebskostenabrechnung erhalten, sind insbesondere Heiz- und Warmwasserkosten, je nach Ausstattung der Gebäude auch Kaltwasserkosten. Außerdem werden im Rahmen der Heizkostenabrechnung oft weitere ggf. anfallende Kosten verbrauchsabhängig umgelegt, die mit den Heiz- und Warmwasserkosten in direktem Zusammenhang stehen, so z.B. die Stromkosten für den Betrieb der Heizungsanlage, die Wartungskosten für die Heizungsanlage, die Kosten für die Anmietung der Messgeräte sowie die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung.
Warum ist die Montage der Erfassungsgeräte überhaupt erforderlich?
Die Montage der analogen bzw. digitalen Erfassungsgeräte dient dazu, den tatsächlichen Heizenergieverbrauch an jedem Heizkörper bzw. den Wärme- / Wasserverbrauch jedes Nutzers möglichst exakt zu erfassen. So können die entstandenen Heiz- und Warmwasserkosten, ggf. auch Kaltwasserkosten, verursachungsgerecht auf die einzelnen Nutzer verteilt werden. Das stellt sicher, dass jeder Nutzer auch nur die Kosten bezahlen muss, die er verursacht hat.
Erfahrungen zeigen, dass die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung das Bewusstsein für den eigenen Energieverbrauch schärft und so automatisch dafür sorgt, dass weniger Energie verbraucht wird. Somit ist die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nicht nur gerecht, sondern sorgt auch noch dafür, dass Heizkosten gespart werden. Mit dem Verbau von neuer funkauslesbarer Messtechnik setzten wir die Energieeffizienz-Richtlinie (EED – Energy Efficiency Directive) um. Ab dem Jahr 2027 wird das für alle Messgeräte im Bestand gelten: Bis dahin sind alle Wärmemengen- bzw. Wasserzähler und Heizkostenverteiler auszutauschen bzw. nachzurüsten.
Sind die neuen, digitalen Messgeräte teurer als die alten, analogen?
Aufgrund der gestiegenen gesetzlichen Anforderungen müssen die Vermieter ihren Mietern künftig transparente und aktuelle Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, ist es notwendig, elektronische und funkende Messgeräte zu verbauen, die aufgrund der komplexeren Messtechnik und Elektronik höhere Herstellungskosten unterliegen. Wir haben immer das Ziel, den durch die verbaute Funktechnik einhergehenden Komfortgewinn und die für die Mieter steigende Transparenz weitestgehend kostenneutral beziehungsweise mit so gering steigenden Abrechnungskosten wie nötig einhergehen zu lassen. Die Vorteile für die Mieter sollen letztendlich überwiegen.
Was geschieht nach der Ablesung?
Nachdem die Ablesung erfolgt ist (grundsätzlich unabhängig davon, ob analoge Messgeräte vor Ort abgelesen wurden oder Funkmessgeräte ausgelesen wurden), erfolgt die Prüfung und Plausibilisierung der Messwerte bei der ServiceHaus. Etwaige fehlende Ablesewerte werden analog der Vorgaben in der Heizkostenverordnung geschätzt. Der Vermieter bestimmt die angefallenen und nach Verbrauch umzulegenden Kosten (insbesondere Kosten für Fernwärme, Kosten für Kaltwasser, Wartungskosten an der Heizungsanlage, Stromkosten für den Betrieb der Heizungsanlage) und teilt diese an die ServiceHaus mit.
Mit Hilfe der Ablesewerte und der Angaben zu den angefallenen Kosten werden alle umlagefähigen Kosten verursachungsgerecht auf die einzelnen Nutzer verteilt. Über diese Verteilung erhält der Vermieter sowohl eine Gesamtabrechnung für die ganze Liegenschaft als auch eine Einzelabrechnung je Nutzer.
Haben Sie Interesse?
Sie haben Fragen zu unserem Abrechnungsservice?
Sie haben Fragen rund um Ihre Abrechnung und interessieren sich für unseren Service? Kontaktieren Sie mich! Ich berate Sie gerne und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot, das auf ihre Anforderungen zugeschnitten ist.