Seit Ende 2019 installieren wir ausschließlich Funk-Rauchwarnmelder, bei denen eine persönliche Überprüfung vor Ort nicht mehr nötig ist. Stattdessen werden die Geräte entweder einmal pro Jahr per Funk durch eine sogenannte Walk-by-Auslesung überprüft oder sie werden über ein sogenanntes Gateway kontinuierlich überprüft. Der Vorteil des Gateway: Auffälligkeiten und Funktionsstörungen werden sofort an uns übermittelt, sodass wir zeitnah die Geräte überprüfen und gegebenenfalls austauschen können.
Zuverlässig – unser Montage-Service
Sie möchten Ihre Liegenschaft mit modernen Funk-Rauchwarnmeldern ausstatten? Dann sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Sie. In Ihrem Auftrag übernehmen wir die Montage sämtlicher Geräte und stellen Sie Ihnen auf Mietbasis zur Verfügung. Bei der Montage setzen wir dabei auf die Unterstützung unserer erfahrenen und kompetenten Partner-Firmen.
Lückenlos sicher – unser Überprüfungs-Service
Mithilfe unserer modernen Funktechnologie können wir sämtliche Rauchwarnmelder in Ihrer Liegenschaft kontinuierlich und lückenlos überwachen. Vor-Ort-Termine zur Überwachung sind nicht mehr nötig. So stellen Sie sicher, dass alle Geräte immer voll funktionsfähig und Ihre Mieter*innen optimal geschützt sind. Falls ein Gerät uns eine Fehlermeldung oder Funktionsstörung übermittelt, sind wir sofort zur Stelle. Wir vereinbaren mit Ihnen oder mit den betroffenen Mieter*innen einen Termin, um den Schaden schnellstmöglich zu beheben und gegebenenfalls das Gerät auszutauschen.
Transparent – Ihre Kosten
Die Kosten sind für Sie dabei völlig transparent: Unser Angebot zur Gerätemiete umfasst bereits die Installation der Messtechnik mit allem, was dazugehört. So wissen Sie bereits vor der Beauftragung, welche Kosten auf Sie zukommen. Selbstverständlich können Sie die Funk-Rauchwarnmelder auch selbst anschaffen und uns mit der Überprüfung und Überwachung beauftragen.
Die häufigsten Fragen zu Rauchwarnmelder
Wo kann ich melden, wenn ein Rauchwarnmelder defekt ist oder einen Fehlalarm auslöst oder sonstige akustische Signale aussendet?
Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Vermieter oder Verwalter. Er leitet die Störungsmeldung an uns weiter, so dass wir sie so schnell wie möglich beheben können.
Muss ich Rauchwarnmelder in meiner Wohnung haben?
In Baden-Württemberg sind Rauchwarnmelder in zum Schlafen bestimmten Aufenthaltsräumen und deren Rettungswegen seit 2014 in der Landesbauordnung gesetzlich vorgeschrieben. Die genauen gesetzlichen Vorgaben liegen in Deutschland im Verantwortungsbereich des jeweiligen Bundeslandes.
In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?
Laut der Landesbauordnung von Baden-Württemberg müssen „alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder“ ausgestattet sein. auszustatten. Nach eigenem Ermessen kann der Vermieter auch weitere Rauchwarnmelder zum Schutz der Bewohner*innen anbringen, zum Beispiel in Wohnzimmern, Kellerräumen oder im Treppenhaus. Lediglich in Küchen und in Badezimmern sollten keine Melder installiert sein, da sonst aufgrund der an diesen Orten üblichen Dunstentwicklung mit einer erhöhten Anzahl von Fehlalarmen zu rechnen wäre.
Wer ist für Anschaffung und Installation von Rauchwarnmelder verantwortlich?
Für Anschaffung und Installation von Rauchwarnmeldern sind Eigentümer, Vermieter oder beauftragte Verwalter verantwortlich. Die Anschaffungskosten für Rauchwarnmelder können dabei nach derzeitiger Rechtsprechung – unabhängig von etwaigen mietvertraglichen Regelungen – nicht auf die Mieter*innen umgelegt werden. Das gilt allerdings nicht für die Kosten, die für Wartung und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern anfallen., Diese darf der Eigentümer an die Mieter*innen weiterreichen, sofern entsprechende mietvertragliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Haben Sie Interesse?
Sie haben Fragen zu unseren Rauchwarnmelder-Services?
Sie interessieren sich für unseren Rauchwarnmelder-Service oder möchten sich beraten lassen? Kontaktieren Sie mich! Ich berate Sie gerne und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot, das auf ihre Anforderungen zugeschnitten ist.